Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6757
VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96 (https://dejure.org/1997,6757)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 S 1549/96 (https://dejure.org/1997,6757)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 S 1549/96 (https://dejure.org/1997,6757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ärzteversorgungswerk: Hinterbliebenenversorgung - keine Erhöhung der Witwenrente nach Wegfall der Geschiedenenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1796 (Ls.)
  • NJW 1997, 1796 ArztR 1998, 34
  • VBlBW 1997, 178 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich für einen Normgeber jedoch grundsätzlich keine Verpflichtung, die Regelungen eines anderen Gesetzeswerkes zu übernehmen (BVerfGE 55, 72).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96
    Eine solche Beschränkung des dem Normgeber zustehenden Spielraumes läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (BVerfGE 71, 39 und E 81, 156).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1996 - 9 S 1573/96

    Ärzteversorgung: Stichtagsregelung für das Wiederaufleben einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96
    Bis zur Einreichung der Klage angefallene Rückstände sind entsprechend § 17 Abs. 4 GKG hinzuzurechnen (siehe BVerwG, Buchholz 360 § 17 GKG, Nr. 2 und Beschluß des Senats vom 5.11.1996 - 9 S 1573/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 9 S 2764/92

    Ärzteversorgung: Stichtagsregelung - fünfjährige Ehebestandszeit für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 9 S 1549/96
    Auch wenn die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann im Vertrauen auf das Fortbestehen der alten Satzungsregelung ihre Dispositionen getroffen haben sollten, hat die Klägerin keinen Anspruch darauf, daß die Beklagte auf Kosten der Solidargemeinschaft der Versicherten eine für die Klägerin günstigere Regelung wählte (siehe insoweit auch Urteil des Senats vom 29.6.1994 - 9 S 2764/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 9 S 2176/98

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte -

    Eine solche Beschränkung des dem Normgeber zustehenden Spielraums läßt sich aber aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (Senat, Beschlüsse vom 3.3.1998 - 9 S 240/98 - und vom 18.2.1997 - 9 S 1549/96).
  • VG Saarlouis, 30.05.2006 - 1 K 34/05

    Witwenrente bei Heirat nach Beginn der Altersrente; Wiederverheiratung mit

    BVerfG, Beschluss vom 02.10.1991, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 23.11.2002 -6 C 9/01- , NJW 2002, 2193 ff m.w.N.; sowie auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.02.1997 -9 S 1549/96-, und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.05.2001 -8 LA 1699/01-, jeweils bei Juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht